Allgemeine Mietbedingungen/Gastaufnahmevertrag
Wie
immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer
Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast
vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet
zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den
Gastaufnahmevertrag.
1. Vertragsschluss
Der
Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom
Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung
ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form
bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur
Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn
begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung
fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung geahndet.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In
dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten
(z.B. für Strom, Heizung und Wasser) enthalten. Die zur Verfügung
gestellte Bettwäsche, Handtücher und Küchenwäsche sowie die
Endreinigung sind ebenso im Preis inbegriffen.
3. An- und Abreise
Am Anreisetag des Gästewechsels
stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in
vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Gast teilt dem Vermieter
einen Tag vor Anreise die geplante Ankunftszeit mit. Am Abreisetag
wird der Gast das Mietobjekt dem Vermieter bis 11.00 Uhr geräumt
in besenreinem Zustand übergeben.
4. Rücktritt durch den Mieter
Eine
vom Mieter vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung
einer Unterkunft begründet zwischen den beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann
auch der Gastaufnahmevertrag nicht einseitig aufgelöst werden. Dies
bedeutet, dass wir als Vermieter verpflichtet sind, Ihnen die gebuchte
Leistung zur Verfügung zu stellen, Sie als Mieter verpflichtet sind,
den Mietpreis zu zahlen. Bei Absage durch den Mieter sind wir als
Vermieter verpflichtet, die Ferienwohnung möglichst anderweitig zu
vermieten. Wir hoffen auch, dass uns dies immer gelingt. Sollten wir
die Wohnung nicht mehr vermieten können, dann sind Sie laut BGB
verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der eingesparten
Aufwendungen (bei Ferienwohnungen 10-20 %) zu zahlen.
Der Mieter ist
verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom
Vermieter ersparten Aufwendungen.
Bei vorzeitiger Abreise hat
der Gast keinen Anspruch auf die Rückerstattung des anteiligen Mietzinses.
5. Rücktritt durch den Vermieter
Der
Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger
Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich
ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem
Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten
ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis
zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns
verlangen.
6. Pflichten des Mieters
Der
Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller
Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den
Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter
ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen
Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den
Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem
Vermieter anzuzeigen.
Bei eventuell auftretenden Störungen an
Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet
dem Vermieter über Mängel an der Mietsache unverzüglich zu
unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine
Ansprüche auf Mietminderung zu.
7. Haftung des Vermieters
Der
Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts
und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen
ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu
erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536 BGB. Die Haftung des
Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in
Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
8. Tierhaltung
Tiere
dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten oder
zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall.
Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der
Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
9. Hausordnung
Die
Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere
sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche
Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen
und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Nachtruhe ist
in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00
Uhr bis 15.00 Uhr einzuhalten. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind nur auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
Der Vermieter stellt dem Gast eine Hausordnung in schriftlicher Form zur Verfügung. An
diese Hausordnung ist der Gast gebunden.
10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Speyer im Januar 2013
Sigrid und Walter Flory